Ordnung der Schuljugendherberge „CUMA“ in Stettin


Bitte beachten Sie während Ihres Aufenthaltes im Tierheim folgende Regeln:

§1. Wir laden Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Lehrer und andere Personen zum Aufenthalt im Tierheim ein, sofern die folgenden Regeln eingehalten werden.

§2. Wer die Dienste des Tierheims in Anspruch nehmen möchte, muss sich anmelden, einen Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Personalausweis) vorlegen und den fälligen Betrag bezahlen an der Rezeption des Hostels.

§3. Kinder bis 3 Jahre nutzen das Tierheim kostenfrei, ab 3 Jahren gilt die Anmeldepflicht – die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten melden sich im Namen des Kindes an.

§4. Sie können 3 aufeinanderfolgende Nächte im Hostel übernachten. Bei freien Plätzen im Tierheim sind auch längere Aufenthalte möglich.

§5. Gäste, die im Hostel übernachten, müssen einen Satz Bettwäsche (Laken, Kissenbezug, Bettbezug) nutzen, der gegen eine zusätzliche Gebühr an der Rezeption des Hostels erworben werden kann.

§6. Die Übernachtung beginnt um 17.00 Uhr und endet am nächsten Tag um 10.00 Uhr. Möchten Sie Ihren Aufenthalt verlängern?
Bitte melden Sie sich bis 10:00 Uhr an der Rezeption. Ein Gast, der das Zimmer nicht bis  17.00 Uhr ohne Verlängerung des Aufenthalts für den nächsten Tag verlässt, zahlt 50 % des Übernachtungspreises für dieses Zimmer.

§7. Von 22:00 bis 6:00 Uhr ist es Pflicht, nachts Ruhe zu wahren und das Licht in den Zimmern auszuschalten.

§8. Die Herberge ist von 6:00 bis 23:00 Uhr geöffnet. Gäste, die in Familienzimmern übernachten, und Gruppen, die ganze Zimmer mieten, können die Herberge ab 23:00 Uhr betreten.

§9. Tagsüber (von 10.00 bis 17.00 Uhr) kann das Hostel Gäste unterbringen, die eine Unterkunft gebucht haben, oder die sogenannten. täglicher Aufenthalt, der zur Nutzung öffentlicher Bereiche berechtigt.

§10. Gemeinschaftsräume: Lounges und Küchen schließen um 23:00 Uhr und öffnen um 6:00 Uhr morgens.

§11. Beim Benutzen der Duschen müssen Sie Ihre eigenen Badeschuhe tragen

§12.1 Das Mitbringen und Trinken von Alkohol, das Rauchen von Zigaretten, vorbehaltlich Absatz 2, sowie der Konsum von Rauschmitteln ist auf dem Gelände des Tierheims verboten.

§12.2 Das Rauchen ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle, dem Gartenpavillon des Tierheims, gestattet.

§12.3 Personen, die sich nicht an die oben genannten Verbote halten, sind verpflichtet, die Anlage zu verlassen.

§12.4 Die für die Einhaltung der Regeln des Tierheims und die Durchsetzung von Strafen bei Nichteinhaltung verantwortlichen Personen sind Mitarbeiter von SSM CUMA und der Sicherheit der Einrichtung.

§13. Der Besuch der im Tierheim untergebrachten Personen ist von 8:00 bis 22:00 Uhr möglich. Der Besucher ist verpflichtet, an der Rezeption des Tierheims ein Dokument zur Bestätigung seiner Identität vorzulegen.

§14. Das Hostel ist Selbstbedienungsbetrieb – die Gäste sind verpflichtet, für Ordnung zu sorgen. Am Abreisetag sollten Sie die Bettwäsche mit schmutziger Bettwäsche zum Kleiderschrank bringen und den sortierten Müll in die dafür vorgesehenen Behälter an der Einfahrt werfen.

§15. Gäste, die die Garteninfrastruktur nutzen, sollten in ihrem Bereich besondere Vorsicht und Ordnung walten lassen.

§16. Personen, die Eigentum des Tierheims zerstören oder beschädigen, sind zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Die Höhe des Schadens wird vom Leiter des Tierheims unter Berücksichtigung der aktuellen Preise für beschädigtes Eigentum festgelegt.

§17. Personen mit Fahrzeugen, die den Parkplatz des Tierheims nutzen, sollten ein Parkticket erwerben.

§18. Personen, die während ihres Aufenthaltes gegen die Hausordnung verstoßen, können zum Verlassen der Unterkunft aufgefordert werden.

§19. Das Hostel kann die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber einer Person verweigern, die sich nicht an die oben genannten Regeln hält.

§20. Alle positiven und negativen Kommentare können in das Beschwerde- und Wunschbuch eingetragen oder in wichtigen Fällen an das Stadtamt in Stettin, Abteilung für Bildung, Pl. gerichtet werden. Heimatarmee1.

Unterkunftsbuchung – Einzelgäste (Gruppen bis 10 Personen)

§21. Einzelgäste können Reservierungen frühestens bis 30 Tage vor Anreise nach folgendem Verfahren vornehmen:
a) Vereinbarung des Aufenthaltstermins und Vergabe einer Reservierungsnummer durch das Tierheim.
b) Bezahlung der gebuchten Unterkunft, spätestens 7 Tage vor Anreise an der Rezeption des Tierheims oder per Überweisung auf das Konto des Tierheims unter Angabe der Daten der buchenden Person und der Reservierungsnummer.

§22. Die Reservierung wird storniert, wenn das Hostel 48 Stunden vor der gebuchten Unterkunft:
a) erhält kein Honorar.
b) Er erhält eine Überweisung ohne die erforderlichen Daten und die Reservierungsnummer kann nicht ermittelt werden (in diesem Fall gibt das Hostel das erhaltene Geld zurück).

§23. Personen, die von Montag bis Donnerstag vor dem Samstagsaufenthalt im Tierheim am Freitag reservieren, müssen eine E-Mail-Bestätigung der Zahlung für die Unterkunft senden.

§24. Im Falle eines Rücktritts von der gebuchten Unterkunft, der dem Hostel schriftlich mitgeteilt und zugestellt wird, wird der Betrag der Anzahlung abzüglich der folgenden Gebühren zurückerstattet:
a) Rücktritt für 30 Tage, einen Monat oder bis zu 48 Stunden vor der Unterkunft – die Stornogebühr beträgt 40 % des Preises der gebuchten Unterkunft.
b) weniger als 48 Stunden vor der Übernachtung erstatten wir den für die Übernachtung fälligen Betrag nicht zurück.

§25. Die Rückerstattung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags der betroffenen Person

§26. Im Falle einer Rückerstattung über eine Bank reduziert sich der Rückerstattungsbetrag um die Transaktionskosten des zurückerstatteten Betrags.

Reservierung von Unterkünften – Gruppen (über 10 Personen)

§27. Teambuchungen werden nach folgenden Regeln entgegengenommen: 83 % der dem Tierheim zur Verfügung stehenden Plätze, die restlichen 17 % der Plätze des IBN-Reservierungssystems können nur an einem bestimmten Tag ab 600 anderen Personen zur Unterbringung zur Verfügung gestellt werden .

§28. Reservierungen können persönlich, telefonisch oder per E-Mail (ptsm@home.pl) vorgenommen werden.

§29. Gruppen von mindestens 10 Personen können Plätze im Tierheim mehr als 30 Tage im Voraus reservieren, indem sie wie folgt vorgehen:
a) Vereinbarung des Ankunftsdatums
b) Übermittlung der vorläufigen Reservierung und der Reservierungsbedingungen durch das Hostel an den Gruppenleiter
c) Rücksendung der bestätigten Reservierungsbedingungen durch den Gruppenleiter und Zahlung der Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist.

§30. Im Falle eines Rücktritts von der gebuchten Unterkunft, der dem Hostel schriftlich mitgeteilt und zugestellt wird, wird der Betrag der Anzahlung abzüglich der folgenden Gebühren zurückerstattet:
a) Stornierung mehr als 30 Tage vor dem Buchungsdatum – die Stornogebühr beträgt 10 % des Preises der gebuchten Nächte.
b) für 30 Tage, einen Monat, bis 48 Stunden vor dem Buchungsdatum – die Stornogebühr beträgt 40 % des Preises der gebuchten Unterkunft.
c) weniger als 48 Stunden vor dem Buchungsdatum – der Gruppe werden 100 % des fälligen Betrags in Rechnung gestellt.